Gesetz

Ab dem 1. Juli 2007 gilt gesamtschweizerisch die "erweiterte Zustimmungslösung".

D.h. entweder hat der Spender mittels Spenderkarte seinen Willen bezüglich einer Organspende geäussert oder die nächsten Bezugspersonen werden um ihre Zustimmung zur Organentnahme gefragt

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