Story - Erfolgreiche Organspende, Organ-Transplantation - Entdecken Sie die Geschichte eines Empfängers

Schweizerische Nationale Stiftung für
Organspende und Transplantation

EVENTS

Di, 22.05.2012, 18:00
3. Mini-Symposium Hepatology 2012: Transplantation
mehr

NEWS

16.05.2012
VeloVert - Die Tour de Suisse engagiert sich
mehr

NEWSLETTER

SWISSTRANSPLANT NEWS

08.03.2012
SWISSTRANSPLANT News Nr. 15 / März 2012
Download

ABONNIEREN

Füllen Sie dieses Formular aus und Sie erhalten die Swisstransplant-News kostenlos im Abo!

Empfehlen Sie diese Seite weiter!

Swisstransplant
Laupenstrasse 37
CH-3008 Bern
Telefon +41 31 380 81 30
Telefax +41 31 380 81 32
info@swisstransplant.org


Find us on Facebook
Home Seite ausdrucken

ZUTEILUNG

Die Zuteilung der zur Verfügung stehenden Organe erfolgt nach gesetzlichen Regeln, die von Transplantationsmedizinern und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitet wurden.


Rechtliche Grundlagen für die Organzuteilung:

· Das Transplantationsgesetz legt die Rahmenbedingungen für die Transplantation von Organen fest. Diese umfassen unter anderem die Unentgeltlichkeit der Spende, das Handelsverbot, die Voraussetzung der Entnahme, die Kriterien zur Feststellung des Todes und die massgebenden Kriterien für die Zuteilung.

· Die Organzuteilungsverordnung enthält Bestimmungen betreffend der Aufnahme von Patienten auf die Warteliste und allgemeine und organspezifische Bestimmungen der Zuteilungskriterien und -Prioritäten.

· Die Organzuteilungsverordnung EDI (Eidg. Departement des Innern) beschreibt schliesslich die Zuteilungskriterien für die einzelnen Organe im Detail.

Im Wesentlichen wird die Priorität der Patienten auf der Warteliste nach folgenden Kriterien erstellt:



Die Zuteilung der Organe wird mit Hilfe eines internetbasierten Computerprogramms (SOAS - Swiss Organ Allocation System) vorgenommen. Das SOAS enthält sowohl die Daten aller Empfänger auf der Schweizer-Warteliste als auch die Daten der Spender. Anhand dieser Daten berechnet das System die Prioritäten unter den eingetragenen Empfängern und erlaubt so eine gesetzeskonforme Zuteilung der Spenderorgane.


 


Powered by liebcom grafik+internet

© 2012 Swisstransplant. Alle Rechte vorbehalten