Wichtigste Fragen in Leichter Sprache

1. Wie stellen Ärztinnen oder Ärzte den Tod einer Spenderin oder eines Spenders fest?

Eine Spenderin oder ein Spender stirbt.
Die Ärzte und Ärztinnen stellen den Tod fest.
In diesen Situationen ist eine Organspende möglich:

  • Der Spender hat einen Hirntod erlitten oder
  • Der Spender hatte einen Herz-Kreislauf-Stillstand.

Spende nach einem Hirntod

Bei einem Hirntod wird das Gehirn nicht mehr durchblutet.
Das Gehirn funktioniert nicht mehr.
Die Ursache kann eine Hirnblutung oder Sauerstoff-Mangel sein.
Auch ein starker Aufprall auf den Kopf kann zum Hirntod führen.

Wann gilt eine Spenderin oder ein Spender als tot?
Die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften bestimmt dies mit klaren Richtlinien.
2 Fachärztinnen oder Fachärzte müssen den Tod feststellen.
Sie dürfen nicht zum Transplantations-Team gehören.

Spende nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand hört das Herz auf zu schlagen.
Das Blut kann nicht mehr durch die Venen fliessen.

Ein sterbender Mensch liegt auf der Intensivstation
und wird bald sterben.
Das Spital begleitet ihn in den letzten Lebens-Stunden.
Die Ärztinnen und Ärzte fragen die Familie,
ob der Sterbende seine Organe spenden möchte.

Wenn ja, stellen die Ärztinnen und Ärzte die Beatmung
und die Medikamente ab.
Das Spital bereitet alles Nötige für die Organ-Spende vor.

Stirbt der Spender in diesen 2 Stunden,
können die Ärztinnen oder Ärzte das Organ entnehmen.
Wenn nicht, kann kein Organ entnommen werden.

Dann gilt der Spender als herztot:

  • 2 Fachärztinnen oder Fachärzte stellen den Tod fest.
  • Ein Ultraschall prüft ausserdem:
    Wirft das Herz mindestens 5 Minuten lang kein Blut aus?

Alle Abläufe sind streng geregelt.
Es gelten die Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften.

2. Wer bekommt zuerst ein Organ?

Für Organ-Spenden gelten klare gesetzliche Regeln.
Die Organe gehen in einer bestimmten Reihenfolge an die Patientinnen und Patienten.
Die Zuteilung ist in diesen Gesetzen geregelt:

  • Transplantations-Gesetz
  • Organ-Zuteilungs-Verordnung
    Hier stehen alle Details zur Warteliste der Patientinnen und Patienten.

Mit Klick auf diesen Link sehen Sie mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen: Rechtliche Grundlagen.

Reihenfolge für Patientinnen und Patienten auf der Warteliste

Wann erhalten Patientinnen und Patienten eine Spende?
Welche Reihenfolge und Voraussetzung gelten?
Kommt man in gewissen Situationen schneller an eine Spende?

Je nach Organ gelten unterschiedliche Voraussetzung.
Generell gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ist die Operation medizinisch dringend?
  • Hat die Operation gute Aussichten?
  • Hat die Patientin oder der Patient besondere Merkmale? (Kind, seltene Blutgruppe)
  • Wie lange wartet die Patientin oder der Patient bereits?

Ein Computer-Programm namens SOAS bestimmt die Reihenfolge.
Das Programm enthält die Daten aller Personen auf der Warteliste.