Neue Führung des Organspenderegisters durch den Bund

Der Stiftungsrat von Swisstransplant zeigte sich an seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 erfreut über den klaren Abstimmungsausgang zum Transplantationsgesetz vom 15. Mai 2022. Die guten Erfahrungen aus dem nahen Ausland stimmen den Stiftungsrat zuversichtlich, dass die erweiterte Widerspruchslösung ergänzt durch ein offizielles, durch die Behörden betriebenes Organspenderegister zu einem hohen Anteil Menschen mit manifestiertem Willen und damit einhergehend steigenden Organspenderaten führt. 

Der Stiftungsrat von Swisstransplant ist überzeugt, dass die Behörden zügig in die Umsetzungen starten werden. Aus diesem Grund wurde gestern der Entscheid getroffen, die Registration beim Organspenderegister von Swisstransplant nicht wieder hochzufahren. Zum Umgang mit den derzeitigen Einträgen im Organspenderegister von Swisstransplant und zu den Überführungsmöglichkeiten ins neu zu schaffende Bundesregister ist Swisstransplant im Austausch mit den zuständigen Behörden.  

Ist der Zugriff zu bestehenden Einträgen möglich?  

Bis auf Weiteres können bestehende Profile eingesehen und gelöscht werden. Änderungen sind nicht möglich. In diesem Fall empfehlen wir die Löschung des Profils. 

Wir danken allen Menschen herzlich, die sich aktiv mit der Frage auseinandersetzen, ob sie ihre Organe spenden möchten oder nicht. Bitte teilen Sie Ihren Entscheid Ihren Nächsten mit oder halten Sie ihn schriftlich fest – per Organspende-Karte, Patientenverfügung oder Vergleichbarem. Überall, wo Sie Ihren Willen festhalten können, besteht die Möglichkeit, ein Ja oder ein Nein einzutragen. 

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