Häufigste Fragen zur Organspende
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Weshalb soll ich meine Organe spenden?
Eine Organspenderin oder ein Organspender kann bis zu 9 Menschenleben retten. In der Schweiz warten rund 1'434 Menschen auf ein neues Organ (Stand: 31. Dezember 2021). Jährlich sterben etwa 100 Personen, weil ihnen kein passendes Organ zugeteilt werden konnte. Das sind 1 bis 2 Personen pro Woche. Das alles sind Gründe, um nach dem eigenen Tod andere Leben zu retten. Falls keine Organspende-Karte vorliegt, diese nicht auffindbar ist und keine Patientenverfügung besteht, müssen im Todesfall die Angehörigen im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende entscheiden. Die Angehörigen müssen daher über Ihren Wunsch informiert sein. Sie erleichtern Ihren Angehörigen so die Entscheidung in einem schwierigen Moment.
Sie können Ihren Entscheid zur Organspende jederzeit ändern und Ihre Organspende-Karte vernichten und eine neue ausfüllen sowie ihre Willensänderung Ihren Angehörigen mitteilen.
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Welche Organe und Gewebe können gespendet werden?
Spende nach dem Tod
In der Schweiz profitieren bis zu 9 Empfängerinnen und Empfänger von einer Organspende. Transplantiert werden können: Das Herz, die Lunge, die Leber, zwei Nieren, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm, wobei eine Lunge und eine Leber an zwei verschiedene Empfängerinnen und Empfänger gespendet werden kann (je ein Lungenflügel beziehungsweise sogenannte Split-Lebertransplantation bei Kindern). Die Bauchspeicheldrüse kann als ganzes Organ oder als Zellansammlung isolierter Inselzellen (diese Zellen produzieren z. B. Insulin) transplantiert werden. Zu den transplantierbaren Geweben gehören Augenhornhaut, Herzklappen und grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel sowie Sehnen und Bänder. Nach der Entnahme von Organen bleibt lediglich eine Operationsnarbe zurück, sodass sich die Angehörigen von der verstorbenen Person würdevoll und in Ruhe verabschieden können.
Auch für die Gewebespende braucht es eine Einverständniserklärung der spendenden Person. Die Entnahme von Gewebe kann bis zu 24 Stunden nach Eintreten des Tods durchgeführt werden. Wie bei der Organspende wird der Körper der verstorbenen Person anschliessend der Familie zur Bestattung übergeben.
Wenn Sie Ihren Willen dokumentieren, können Sie bestimmen, welche Organe und Gewebe Sie spenden möchten oder nicht.
Eine Organspende ist nur möglich, wenn dazu eine Einwilligung vorliegt und der Hirntod der spendenden Person zweifelsfrei festgestellt wurde.
Lebendspende
In der Schweiz können lebende Personen Nieren aber auch Teile der Leber spenden. Bei den Geweben erfolgt die Lebendspende in den meisten Fällen bei operativen Eingriffen. Beim Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks wird etwa der Hüftkopf gespendet oder bei einer Kaiserschnittgeburt eines Kinds die Eihäute als Wundabdeckungen.
Die häufigste Lebendspende ist übrigens diejenige von Blutstammzellen.
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Wer kann Organe spenden? Wer nicht?
Prinzipiell können alle Personen Organe spenden, die im Spital auf einer Intensivstation nach Hirntod oder infolge eines Herz-Kreislauf-Stillstands versterben. Nur eine Prionenerkrankung (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit), Tollwut oder eine nichtbehandelbare Sepsis (Blutvergiftung) sind absolute Ausschlusskriterien für eine Organspende. In jedem Fall werden die Organe einzeln auf ihren Gesundheitszustand und ihre Funktionsfähigkeit analysiert. Es kann möglich sein, dass nur gewisse Organe transplantiert werden können.
Menschen mit HIV oder Hepatitis können ihre Organe an Empfängerinnen und Empfänger spenden, die ebenfalls an HIV oder Hepatitis erkrankt sind oder die ihre Zustimmung gegeben haben, ein Organ von einer spendenden Person mit Hepatitis C zu erhalten.
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Bis zu welchem Alter ist eine Organspende möglich?
Es besteht keine obere Altersgrenze für Organspenderinnen und Organspender. Der Gesundheitszustand der spendenden Person entscheidet darüber, ob eine Organspende möglich ist. Vor der Entnahme werden in jedem Fall die Funktionsfähigkeit und Eignung der Organe für eine Transplantation detailliert untersucht.
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Lassen Ärztinnen und Ärzte mögliche Organspenderinnen und Organspender eher sterben?
Ob sich eine Patientin oder ein Patient für oder gegen eine Organspende entschieden hat, ändert nichts an der Intensität der Behandlung. Leben retten hat für jede Ärztin und jeden Arzt oberste Priorität. Dazu sind sie aufgrund ihres hippokratischen Eids verpflichtet. Es wird alles unternommen, um die Patientin oder den Patienten zu retten, auch wenn sie oder er möglicherweise Spenderin oder Spender werden könnte.
Das Thema Organspende wird erst nach der beschlossenen Therapiezieländerung (von der Lebensrettung hin zur Palliativbehandlung) angesprochen. Ob jemand seine Organe spenden möchte oder nicht, ist also den behandelnden Ärztinnen und Ärzten unter Umständen vorher noch gar nicht bekannt.
Bei potenziellen herztoten Spendenden muss das Thema Organspende schon vor dem Todeszeitpunkt angesprochen werden. Das geschieht jedoch erst, wenn die Prognose aussichtslos (Fachbegriff «infaust») ist.
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Wie wird der Tod festgestellt?
DBD
Bei spendenden Personen nach Hirntod (englisch: Donor after Brain Death, DBD) handelt es sich um verstorbene Organspenderinnen und Organspender, bei denen das Gehirn nicht mehr durchblutet wird und daher nicht mehr funktionsfähig ist. Die häufigsten Ursachen für Hirntod sind Hirnblutungen, Sauerstoffmangel oder ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Der Hirntod ist der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen (sowohl des Grosshirns als auch des Hirnstamms). Er wird nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) von zwei Fachärztinnen oder Fachärzten diagnostiziert, die nicht zum Transplantationsteam gehören.DCD
Die Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand (englisch: Donor after Cardio-Circulatory-Death, DCD) schliesst spendende Personen ein, deren Prognose aussichtslos ist und bei denen auf der Intensivstation entschieden wird, das Therapieziel zu ändern und den folgenden Prozess zur Organentnahme einzuleiten (nach den «Richtlinien der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte», FMH). Patientinnen und Patienten, bei denen keine Ausschlusskriterien für eine Organspende vorliegen und davon ausgegangen werden kann, dass nach Therapieabbruch der Herz-Kreislauf-Stillstand innert 2 Stunden eintritt, kann die Frage nach einer allfälligen Organspende gestellt werden.
Die notwendigen Abklärungen zur Verwendbarkeit der Organe werden durchgeführt und die Behandlung wird abgebrochen – wenn gewünscht in Anwesenheit der Angehörigen. Der Beatmungsschlauch wird entfernt und die kreislaufunterstützenden Medikamente werden gestoppt, woraufhin der Sterbeprozess beginnt.
Tritt der Herz-Kreislauf-Stillstand innert 2 Stunden ein und ist somit die elektrische Aktivität des Herzens ausgefallen, wird zusätzlich mittels Herzultraschall überprüft, ob das Herz mindestens 5 Minuten kein Blut mehr auswirft. Ist dies der Fall, wird die Todesfeststellung nach den Richtlinien der SAMW im Vier-Augen-Prinzip durch zwei unabhängige Fachärztinnen oder Fachärzte durchgeführt und der Tod bestätigt. Die verstorbene Person ist herz- und hirntot. Es folgt die Organentnahme der zugeteilten Organe, analog zur hirntoten spendenden Person, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Richtlinien und unter sterilen Bedingungen. Nach der Entnahme wird die Wunde verschlossen. Tritt der Herz-Kreislauf-Stillstand nicht innert 2 Stunden ein, so wird von einer Organentnahme abgesehen. Die Angehörigen werden im Vorfeld über den Ablauf informiert.
Ablaufbeispiel einer Organspende im Hirntod nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD)
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Wie erfolgt die Organzuteilung?
Die Zuteilung eines Organs erfolgt strikt nach der Organzuteilungsverordnung, die an das Transplantationsgesetz angelehnt ist.
Die Kriterien sind:
- medizinische Dringlichkeit
- medizinischer Nutzen
- spezifische Prioritätenmerkmale (z. B. Kinder, seltene Blutgruppe)
- Wartezeit
Die Kriterien «medizinischer Nutzen» und «spezifische Prioritätenmerkmale» sind von Organ zu Organ unterschiedlich. Die Zuteilung eines Organs erfolgt mithilfe des Computerprogramms Swiss Organ Allocation System (SOAS). Das SOAS enthält die Daten aller Personen auf der Warteliste sowie die Daten der spendenden Personen. Anhand dieser Daten berechnet das System die Reihenfolge der eingetragenen Personen und erlaubt so eine gesetzeskonforme Zuteilung der Spendeorgane.