Fragen und Antworten zu Transplantation

  • Was ist eine Organtransplantation?

    Die Transplantation ist eine Operation, bei der ein krankes Organ durch ein gesundes ersetzt wird. Das gesunde Organ wird einer verstorbenen Person entnommen. Gewisse Organe und Gewebe können auch von lebenden Personen gespendet werden. Für eine Organtransplantation kommen Patientinnen und Patienten in Frage, bei denen keine andere medizinische Therapiemöglichkeit mehr besteht. Die Person, die das Organ erhält, wird als Empfängerin oder Empfänger, die gebende Person als Spenderin oder Spender bezeichnet.

  • Welche Patientinnen und Patienten sind auf eine Transplantation angewiesen?

    Auf die Warteliste aufgenommen werden Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Einschränkungen einer Organfunktion, bei denen alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.

  • Wie lange warten Patientinnen und Patienten auf ein Organ?

    Die Wartezeit variiert je nach benötigtem Organ, Gesundheitszustand und der Dringlichkeit der wartenden Person. Sie liegt zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren. Der Gesetzgeber ist bestrebt, die zur Verfügung stehenden Organe so gerecht wie möglich zu verteilen. Die durchschnittlichen Wartezeiten können Sie hier entnehmen.

  • Wie werden Organe zugeteilt?

    Spendeorgane werden in Übereinstimmung mit dem Transplantationsgesetz und den geltenden Organzuteilungsverordnungen an die Empfängerinnen und Empfänger zugeteilt, die in der Warteliste eingetragen sind. Massgebliche Kriterien bei der Zuteilung sind die medizinische Dringlichkeit, der medizinische Nutzen und die Wartezeit. Es gelten zudem für jedes Organ zusätzliche individuelle Kriterien.

  • Wie viel kostet eine Transplantation?

    Herz-, Lungen- und Dünndarmtransplantationen kosten zwischen rund 150'000 und 250'000 Franken; Lebertransplantationen zwischen 110'000 und 180'000 Franken und Nieren-, Bauchspeicheldrüsen- sowie Inseltransplantationen zwischen 60'000 und 100'000 Franken. Leistungen wie Rehabilitation, Nachuntersuchungen oder Medikamente, die nicht während des Spitalaufenthalts anfallen, sind in diesen Kosten nicht enthalten.

    Ein Teil der Transplantationskosten wird mit den Fallpauschalen von SwissDRG vergütet. Die Abgeltung der übrigen Leistungen werden in einem Vertrag zwischen dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und H+ die Spitäler der Schweiz geregelt.

    Die nach SwissDRG berechneten Kosten pro Transplantation variieren erheblich, denn in die komplexe Berechnung fliessen mehrere Faktoren ein: eine Pauschale, die die Schwere eines Falls und die Umstände bei der Transplantation berücksichtigt, ein Basispreis (Baserate), der für jedes Spital unterschiedlich hoch ist und das sogenannte Kostengewicht, das den durchschnittlichen Behandlungsaufwand einer Fallgruppe beschreibt.

  • Was sind Immunsuppressiva?

    Immunsuppressiva sind Medikamente, die die Funktionen des Immunsystems herabsetzen, um die Abstossungsreaktion nach einer Organtransplantation zu vermeiden. Diese Medikamente bedeuten potenzielle Nebenwirkungen und Risiken. Es kann zu einer grundsätzlichen Einschränkung der Abwehrmechanismen kommen, was die Infektionsanfälligkeit steigern kann. Transplantierte Menschen müssen lebenslang Immunsuppressiva einnehmen.