Fragen und Antworten zur Organspende

  • Wie viele Menschen kann eine spendende Person retten?

    Durch eine Organspenderin oder einen Organspender können bis zu 9 Menschen transplantiert werden. Dies wenn beide Nieren transplantiert werden können und Lunge sowie Leber zur Transplantation gesplittet (geteilt) werden. Transplantationen ermöglichen oft nicht nur das Überleben, sondern verbessern die Lebensqualität eines Menschen massiv.

  • Braucht es eine ärztliche Untersuchung, wenn man Organspenderin oder Organspender werden will?

    Medizinische Abklärungen zu Lebzeiten sind nicht nötig, um die Bereitschaft zur Organspende zu signalisieren. Entscheidend sind der Gesundheitszustand und die Funktionsfähigkeit der einzelnen Organe der verstorbenen Person. Vor der Entnahme werden in jedem Fall die Funktionsfähigkeit und Eignung der Organe für eine Transplantation detailliert untersucht. Falls es gewünscht wird, kann eine bestimmte Krankheit auf der Organspende-Karte vermerkt werden. 

  • Welche vorbereitenden medizinischen Massnahmen werden durchgeführt?

    Die künstliche Beatmung wird als vorbereitende oder organerhaltende, medizinische Massnahme bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern weitergeführt. Zudem werden Medikamente zur Regulation von Kreislauf und Hormonhaushalt verabreicht sowie Blutentnahmen für Laboruntersuchungen durchgeführt. Gleichzeitig werden die einzelnen Organe beispielsweise mittels Ultraschall oder radiologischen Verfahren auf ihre Funktionalität geprüft. Mit Untersuchungen im Hinblick auf eine Organspende wird bei spendenden Personen erst nach Vorliegen der Einwilligung zur Spende begonnen. Lesen Sie mehr zum Thema in der Rubrik Häufigste Fragen «Wie wird der Tod festgestellt?»

  • Wie werden die Organe entnommen? Was passiert mit dem Körper nach einer Organentnahme?

    Die Organentnahme wird im Operationssaal von Chirurginnen und Chirurgen wie eine ganz normale Operation durchgeführt. Der Organspenderin oder dem Organspender wird bei der Organentnahme zur Regulation des Blutdrucks und der Ausschaltung der spinalen Reflexe eine Narkose verabreicht.

    Nach der Entnahme der Organe ist lediglich eine Operationsnarbe zu sehen; das Aussehen der verstorbenen Person ist nicht verändert. Der Körper wird nach der Entnahme den Angehörigen übergeben, damit sie sich von der verstorbenen Person in Ruhe verabschieden und diese nach ihren Wünschen bestatten können.

  • Wie lange dauert der gesamte Spendeprozess?

    Der gesamte Spendeprozess von der Hirntoddiagnose bis zum Abschluss der Organentnahme dauert in der Regel 12 bis 24 Stunden.

  • Kann auch eine Person, die zu Hause stirbt, Organe spenden?

    Wer zu Hause stirbt, kann nicht zur Organspenderin oder zum Organspender werden, da die medizinisch notwendigen Vorbereitungen für eine Spende nur auf der Intensivstation eines Spitals möglich sind. Eine Gewebespende ist aber nicht ausgeschlossen.

  • Kann ein Kind Organe spenden?

    Auch bei einem Kind ist eine Organspende möglich. Organe von Kindern werden primär auch Kindern zugeteilt. Lediglich bei Neugeborenen bis zu 28 Tagen wird aus ethischen und medizinischen Überlegungen auf die Frage einer Organspende verzichtet.

  • Was heisst Lebendspende?

    Gewisse Organspenden sind auch von lebenden Personen möglich. Die am häufigsten durchgeführte Transplantation eines Organs von einer Lebendspenderin oder einem Lebendspender ist die Nierentransplantation. Seltener wird ein Teil der Leber transplantiert. Lebendspenden sind in der Regel «gerichtet», das heisst Spenderin oder Spender geben ihr Organ einer bestimmten Person, die sie kennen. Hierbei ist es nicht zwingend, dass die spendende und empfangende Person verwandt sind.

    Möglich ist auch eine sogenannte altruistische (selbstlose) Spende. Dabei spendet jemand anonym und ohne finanziellen Gewinn eine Niere.

    Detaillierte Informationen zum Thema Lebendspende finden Sie hier.

  • Bleiben die gespendeten Organe in der Schweiz?

    Swisstransplant arbeitet mit verschiedenen europäischen Transplantationsorganisationen eng zusammen, die ähnliche ethische und gesetzliche Grundlagen haben. Wenn es in der Schweiz keine passende Empfängerin oder keinen passenden Empfänger für ein Organ gibt, wird das Organ den ausländischen Partnerorganisationen angeboten. Umgekehrt erhalten wir ebenso Angebote aus dem Ausland. Organe werden auch im europaweiten Austausch nicht verkauft, ein Angebot ist immer kostenlos.