Auftrag von Swisstransplant

Swisstransplant führt im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) die Warteliste der Organempfängerinnen und Organempfänger und ist für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig. Ausserdem koordiniert sie die Transportlogistik und führt die Kostenabrechnung im Spendeprozess unter Einhaltung der Auflagen zur Qualitätssicherung im Organspendeprozess.

Seit 2009 ist die Stiftung von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) beauftragt, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, diese zusammen mit den Organspendenetzwerken im In- und Ausland sicherzustellen und Synergien zu nutzen.

Mehr Lebensqualität

Swisstransplant setzt sich gemeinsam mit den medizinischen Fachpersonen und den Partnerinnen und Partnern im Auftrag von Bund, Kantonen, Spitälern und Versicherern dafür ein, möglichst vielen Menschen auf der Warteliste eine bessere Lebensqualität durch eine Organ- und Gewebespende zu ermöglichen.

Kostenabrechnung und Transportlogistik

Die Swisstransplant-Geschäftsstelle in Bern ist im Auftrag des Schweizerischen Verbands für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und des Verbands der Spitäler der Schweiz (H+) dafür verantwortlich, die Kosten im Spendeprozess, die nicht über die SwissDRG-Fallpauschalen der empfangenden Person abgegolten werden, nach klaren Vorgaben und Tarifen mit den involvierten Partnerinnen und Partnern im Spendeprozess abzurechnen.

In diesem Zusammenhang trägt Swisstransplant zusammen mit dem Logistikpartner Alpine Air Ambulance (AAA) die Verantwortung für die gesamte Transportlogistik im Spendeprozess. Zudem erstellt Swisstransplant regelmässig Statistiken über die Anzahl an Organspenderinnen und -spendern, Transplantationen und Wartezeiten.

Qualitätssicherung mit SwissPOD

Mit der Datenbank Swiss Monitoring of Potential Donors (SwissPOD), die für die Intensiv- und Notfallpflege entwickelt wurde, haben die Spitäler eine Möglichkeit, die Qualität der Organspendeprozesse sicherzustellen. Das System ist für die Identifikation und Nachverfolgung von möglichen Organ- und Gewebespenderinnen und -spendern nach dem Hirntod und dem Herz-Kreislauf-Stillstand vorgesehen. SwissPOD ist durch die GDK finanziert und ein Instrument aus einer gesetzlichen Auflage. Swisstransplant als Auftragnehmerin verantwortet den einwandfreien Spendeprozess.