Voraussetzungen für die Organspende

Alle Menschen können Organspenderin oder Organspender werden. Es besteht bei der Organspende keine obere Altersgrenze. Massgebend ist der Zustand der einzelnen Organe, wenn die Frage nach einer Organspende im Raum steht und die Einwilligung zur Organspende vorliegt.

Sogar Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung können manchmal ihre Organe spenden. Fachärztinnen und Fachärzte evaluieren bei Eintritt des Tods und bestehender Einwilligung systematisch, ob medizinisch gesehen eine Organspende möglich ist. Die absoluten Kontraindikationen für eine Organspende sind die Prionenerkrankungen (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit), Tollwut und eine nicht behandelbare Blutvergiftung (Sepsis). 

Den Entscheid zur Organspende festzuhalten, ist also in jedem Fall sinnvoll. 

Auch bei einem Kind ist eine Organspende möglich. Organe von Kindern werden primär auch Kindern zugeteilt. Kommt eine Spende bei einem Kind infrage, dann entscheidet dessen gesetzliche Vertretende. Bei Neugeborenen bis zu 28 Tagen wird in der Schweiz aus ethischen und medizinischen Gründen von einer Organspende abgesehen. 

Rechtlich kommt eine Person nur dann als Organspender in Frage, wenn der (Hirn-)Tod festgestellt worden ist und diese vor ihrem Tod einer Entnahme zugestimmt hat (Art. 8 Abs. 1 Transplantationsgesetz).