Voraussetzungen für die Organspende
Jeder kann Organe spenden. Es besteht keine Altersgrenze.
Alle Menschen können Organspenderin oder Organspender werden. Es besteht bei der Organspende keine obere Altersgrenze. Massgebend ist der Zustand der einzelnen Organe, wenn die Frage nach einer Organspende im Raum steht und die Einwilligung zur Spende vorliegt.
Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung können in den meisten Fällen keine Organe spenden. In der Regel ist nach fünf tumorfreien Jahren eine Organspende wieder möglich. Auch hier: Fachärztinnen und Fachärzte evaluieren bei Eintritt des Tods und bestehender Einwilligung systematisch, ob medizinisch gesehen eine Spende möglich ist. Die absoluten Kontraindikationen für eine Organspende sind neben einer aktiven Tumorerkrankung die Prionenerkrankungen (Creutzfeld Jakob), Tollwut und eine nicht behandelbare Sepsis (Blutvergiftung).
Den Entscheid zur Organspende festzuhalten, ist also in jedem Fall sinnvoll.
Auch bei einem Kind ist eine Organspende möglich. Organe von Kindern werden primär auch Kindern zugeteilt. Kommt eine Spende bei einem Kind infrage, dann entscheidet dessen gesetzliche Vertretende. Bei Neugeborenen bis zu 28 Tagen wird in der Schweiz aus ethischen und medizinischen Gründen von einer Organspende abgesehen.
Rechtlich kommt eine Person nur dann als Organspender in Frage, wenn der (Hirn-)Tod festgestellt worden ist und diese vor ihrem Tod einer Entnahme zugestimmt hat (Art. 8 Abs. 1 Transplantationsgesetz).