Gewebespende kurz erklärt

Eine Gewebetransplantation kann notwendig werden, wenn das eigene Gewebe durch eine Erkrankung, eine Infektion oder einen Unfall zerstört wird. Gewebespenden stammen in den meisten Fällen von einer verstorbenen Person.

Fast jede verstorbene Person kann eine potenzielle Gewebespenderin sein. Es gelten nicht die gleichen generellen Ausschlusskriterien wie für die Organspende. Gewebe darf nur entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der verstorbenen Person oder derer Angehörigen vorliegt.  

Gewebe kann auch von lebenden Personen stammen. Hier unterscheidet man zwischen allogenen (Spender/in und Empfänger/in sind unterschiedliche Personen) und autologen (Spender/in und Empfänger/in ist die gleiche Person) Gewebespenden. 

Folgende Gewebe können gespendet und transplantiert werden: Augenhornhaut (Cornea), Herzklappen, Blutgefässe, Knochen, Knorpel, Sehnen, Bänder, Amnionmembran und Inselzellen.