Regelung in Europa
In den meisten Ländern Westeuropas gilt die Widerspruchsregelung. So beispielsweise in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, der Niederlande und Grossbritannien. In der Schweiz gilt im Lauf des 2027 die erweiterte Widerspruchsregelung.
Anzahl spendende verstorbene Personen pro Million Einwohnende (pmp) in der Schweiz für das Jahr 2025 und in verschiedenen europäischen Ländern für das Jahr 2024 (Quelle: Council of Europe. Newsletter Transplant 2025 – International figures on donation and transplantation 2024. Volume 30.). Als spendende Person gilt jede verstorbene Person, bei der ein chirurgischer Eingriff mit der Absicht zur Organentnahme zum Zweck einer Transplantation erfolgt ist. Zusätzlich sind die Länder eingefärbt nach der gesetzlichen Regelung in Bezug auf die Organspende (Quelle: Quality of Medicines & HealthCare of the Council of Europe (EDQM). Guide to the quality and safety of organs for transplantation – 9th Edition. Strasbourg: Council of Europe; 2025).